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Autofahrerorganisationen und Versicherungen blicken sorgenvoll nach Deutschland, wo der Orkan mit dem Namen Kyrill bereits wütet und in den Abendstunden bei uns erwartet wird.

Tipps von Autofahrerclubs
Wenn der orkanartige Sturm erst einmal da ist, sollten Fahrten mit Ladegut auf Anhängern oder auf dem Dach wenn möglich vermieden werden, warnt zum Beispiel der ARBÖ. Lkws mit großen Angriffsflächen können sogar umgeworfen werden, sprechen Techniker aus Erfahrung.

Langsamer
Aber auch Pkws können von heftigen Böen einfach versetzt werden, weshalb empfohlen wird, das Lenkrad permanent mit beiden Händen festzuhalten und die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Gefahr beim Überholen
Gefahr droht besonders beim Überholen, weil auch das überholte Fahrzeug vom Wind verblasen werden kann. Empfohlen wird ein entsprechender Seitenabstand.

Herunter vom Gas empfiehlt der ARBÖ auf Brücken, bei Tunnelausfahrten und nach dem Ende der Lärmschutzwänden. Hier kann die plötzlich eintretende Sogwirkung zu einer Verstärkung der Sturmböen führen.

Ruhe bewahren
Wird jemand von einer Sturmböe erfasst, empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren. Jede heftige Bewegung mit dem Lenkrad macht das Fahrzeug nur noch instabiler. Um das Auto zurück auf die Spur zu bringen, heißt es gefühlvoll gegenlenken, sonst landet man sehr schnell im Straßengraben oder auf der Gegenfahrbahn.

Defensiv fahren
Im verbauten Gebiet empfehlen Techniker, vorausschauend und defensiv zu fahren. Mit unvorhergesehenen Hindernissen wie aufgewirbelten Papier- oder Kartonteilen, Plastikplanen oder abgebrochenen Ästen sei jederzeit zu rechnen.

Gefahr auch im Stehen
Einen Tipp verraten die Experten auch für das Einparken: Es empfehle sich, den Blick nach oben zu richten. Speziell bei älteren Gebäuden, Baustellen und morschen Bäumen kann der Wind Teile lockern, die dann eventuell auf das Auto herabstürzen. Auch beim Aussteigen und beim Öffnen der Heckklappe sei Vorsicht geboten. Windböen können die Türen aufreißen und Schaden anrichten.

Meist nur durch Kaskoversicherung gedeckt
Was die Haftungsfrage angeht, so werden Sturmschäden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung gedeckt. Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Wer nur haftpflichtversichert ist, muss aus der eigenen Tasche zahlen.

“Höhere Gewalt”
Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen.



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